
Heiraten
in der
Verbandsgemeinde Rhein-selz
Verbandsgemeinde Rhein-selz

Ansprechpartnerinnen sind unsere Standesbeamtinnen, Frau Ulrike Schindel (Tel. 06133/4901-261, Email: ulrike. schindel@vg-rhein-selz.de) und Frau Catrin Ohnsorg (Tel. 06133/4901-317, Email: catrin.ohnsorg@vg-rhein-selz.de). Nach Vorliegen aller Eheschließungsvoraussetzungen sind wir bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Wenn Sie einen Wunschtermin haben, fragen Sie bitte in unserem Standesamt nach, ob dieser Termin möglich ist. Wir trauen auch an Samstagen.
Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin oder Ort kann nicht abgeleitet werden
Benötigte Unterlagen für die Anmeldung (nach telefonischer Terminvereinbarung) einer Ehe:
Zur Eheanmeldung sind neben gültigen Ausweisen grundsätzlich Abschriften aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort) vorzulegen.
Vorausgesetzt mindestens einer der Verlobten ist mit Hauptwohnsitz in unserer Verbandsgemeinde gemeldet, beide waren noch nie verheiratet, haben keine gemeinsamen Kinder, sind volljährig und deutsche Staatsangehörige ohne Auslandsbezug.
Darüberhinausgehende Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, falls z. B. einer der Verlobten bereits verheiratet war oder bei gemeinsamen Kindern, erhalten Sie bei Ihrem Standesamt.
Haben Sie bitte Verständnis, dass in den Fällen mit Auslandsbezug – wegen der vielen möglichen Fallkonstellationen – keine telefonische Auskunft über die vorzulegenden Unterlagen möglich ist. Hierzu erbitten wir Ihre persönliche Vorsprache.
Weitere Informationen unter www.vg-rhein-selz.de